
Als die erste Charta der Menschenrechte wurde seitens der Vereinten Nationen 1971 die Erklärung des persischen Reichsgründers Kyros II. in Babylon aus dem Jahr 539 v. Chr. gefeiert.
Der 10. Dezember ist der Gedenktag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Sie wurde 1948 von der Generalversammlung der UN beschlossen. Die Idee der Menschenrechte war damals nicht neu. Die ersten Ansätze hat es in Europa bereits im Mittelalter gegeben. Ein Vorläufer der heutigen «Erklärung» ist die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte der französischen Nationalversammlung aus dem Jahr 1789. Kaum bekannt ist jedoch, dass bereits vor mehr als 2500 Jahren der iranische König Kyros in Babylon, im heutigen Irak, etwas Ähnliches verkündet hatte. Seine Erklärung war für die damalige Zeit sensationell. Sie geht weit über die Menschenrechte hinaus, die wir in Ansätzen bei den alten Griechen oder im mittelalterlichen Europa finden. Insbesondere fällt die Ächtung der Sklaverei auf, die vielerorts bis in das 19. Jahrhundert praktiziert wurde. In diesen Tagen wird zum Beispiel daran erinnert, dass das englische Parlament im Jahr 1807 die Sklaverei abgeschafft hat.
Die Erklärung des Kyros ist heute von besonderer Aktualität, weil gerade in der Region des Nahen Ostens die von Kriegen geplagten Völker die Menschenrechte missen. Neue Kriege drohen. Das Schicksal dieser Völker zeigt schmerzlich, dass eine «Erklärung» allein Menschenrechte nicht garantieren kann. Es bleibt Aufgabe jeder Generation, sie zu bewahren, zu pflegen, im Gefühl der Menschen zu verankern und sie über die Rechtsordnung zu sichern.
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(pi) Quelle: Zeit-Fragen